Corona-Verdachtsfall auf Freizeiten

Bevor etwas passiert:

  • Um das Risiko zu minimieren, könnt ihr vor der Freizeit mit den Erziehungsberechtigten kommunizieren, dass sich alle Teilnehmenden der Freizeit vor der Anreise testen. Kommuniziert dabei klar, welche Art von Test (Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test) ihr verlangt und wie der Nachweis aussehen soll.
  • Kennt die typischen Symptome einer Corona-Infektion: Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns. Je nach aktuell vorherrschender Virus-Variante können die Symptome varieren.
  • Beschafft euch ausreichend Corona-Schnelltests und die Einverständnis der Erziehungsberechtigten, um im Verdachtsfall vor Ort Testen zu können. Achtet bei den Tests auf das Mindeshaltbarkeitsdatum.
  • Beschafft euch ausreichend Mund-Nase-Bedecktungen, um nach einem positiven Fall/ Verdachtsfall eine mögliche Ausbreitung einzuschränken.

Wenn etwas passiert ist:

Wenn mindestens eines der oben genannten Symptome auftritt, liegt ein Verdachtsfall vor. Dann gilt:

  • Die betroffene Person sollte von der Gruppe isoliert, aber nicht alleine gelassen, werden.
  • Es wird ein anlassbezogenener Schnelltest bei der symptomatischen Person durchgeführt.
  • Bei einem positiven Ergebnis (wenn möglich macht einen weiteren Test, um einen fehlerhaften Test ausschließen zu können): für die betroffene Person endet die Freizeit sofort. Die Erziehungsberechtigten werden infomiert, um ihr Kind schnellstmöglich abholen zu können. 
  • Enge Kontakte der betroffenen Person (Zeltgemeinschaft, Betreuer:in, Geschwisterkinder) sollten ebenfalls direkt getestet werden. 
  • Auch bei einem negativen Ergebnis sollten in den nächsten Tagen weiterhin Schnelltests durchgeführt werden. 

 

Nachdem etwas passiert ist:

  • Informiert die Verantwortlichen in Verein und Organisation
  • Behaltet die engen Kontakte der betroffenen Person im Auge, testet ggf. in den kommenden Tagen nochmals
  • Überlegt euch einen Umgang mit den betroffenen Teilnehmenden/ frisch Genesenen. Z.B.: Nach Ende der Quarantänepflicht und bei Symptomfreiheit (mind. 24 Std.) kann die betroffene Person wieder zurück.

Auch wenn sich der Verdachtsfall bestätigt, ist das kein Grund zur Panik. Bleibt ruhig und achtet auf eine gute Begleitung/ Betreuung der betroffenen Person(en).