Damit ist unangemessenes Verhalten gemeint oder Distanzlosigkeit, welche nicht strafbar ist, aber die persönlichen Grenzen anderer überschreitet.
Dies können zum Beispiel unangemessene Berührungen sein, häufiges Umarmen, Teilnehmende werden oft auf dem Schoss genommen, doppeldeutige Sprache, sexualisierte Sprache, Missachten von Privatsphäre, Zeigen pornographischer Inhalte oder Knüpfen privater Kontakte außerhalb der Freizeit mit Teilnehmenden.
Die Problematik des grenzverletzenden Verhaltens: Teilnehmer*innen, Schutzbefohlene oder in einer anderen Form abhängige Personen trauen sich häufig nicht, sich gegen dieses Verhalten zu wehren. Sie lassen das Verhalten zu und ertragen die unangenehmen Situationen.
Es braucht Mut, sich jemanden anzuvertrauen und über das erlebte Verhalten zu sprechen.
Bevor etwas passiert:
- Aufmerksames Beobachten beim Umgang mit Schutzbefohlenen
- Absprachen im Team zu allgemeinen Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, bzw. Schutzbefohlenen. Beispiel: Selbstverpflichtungserklärung (www.kirchenkreis-jugendwerk.de; Sportjugend SH)
- UN-Kinderrechtskonvention verinnerlichen und die Zeltlagerregeln darauf aufbauen.
- Privatsphäre der Teilnehmenden achten.
- Für gleichgeschlechtliche Zeltbetreuer*innen und Ansprechpartner*innen sorgen.
- Beschwerden von Kindern und Jugendlichen über Zeltbetreuer*innen oder Leitung unbedingt erst nehmen und für eine Lösung sorgen.
- Über Beschwerden und Beobachtungen Notizen machen. Wichtig sind hierbei Ort, Datum, Zeugen und eine Beschreibung des Geschehens.
Wenn etwas passiert ist:
- Teilnehmende sofort schützen
- Das Thema im Leitungsteam ansprechen, Beobachtungen sammeln und Protokollieren.
- Betreuer*innen direkt auf das Verhalten ansprechen, gewünschtes Verhalten einfordern, Konsequenzen benennen.
- Rücksprache mit dem Vorstand/Vorgesetzten.
- eventuell Ausschluss von Team und der ehrenamtlichen Arbeit - auch im Sinne des Schutzes der Täter*in.
- Therapieempfehlungen für den/die Täter*in
- Teilnehmenden Gespräche zur Aufarbeitung anbieten
Nachdem etwas passiert ist:
- Besprecht mit eurem Team und eurer hauptamtlichen Leitung, wie eine Nachbearbeitung der Situation erfolgen soll.
- Erstellt eine Dokumentation der Ereignisse. Diese kann später helfen Nachfragen zu klären und den Hintergrund des Handelns besser zu verstehen.
- Beratet euch mit eurem Vorstand/ Vorgesetzten/ Gemeinderat über: Eine Information der Eltern, wenn Kinder von stark grenzverletzenden Verhalten einer/ eines Mitarbeitenden betroffen sind oder waren.
0431 91185
petze@petze-kiel.de
Präventionsbüro PETZE // PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH
Dänische Straße 3–5
24103 Kiel