Bevor etwas passiert:
- Alle Beteiligten (Betreuer*innen, Kinder, Eltern, Personal der Freizeiteinrichtung etc.) über dieses Grundrecht aufklären, ggf. unterschreiben lassen.
- Für die Dokumentation der eigenen Veranstaltung Einverständniserklärung i.S.d. DSGVO unterschreiben lassen.
- Für die Dauer der Freizeit klare Regeln für Handy-, Kameranutzung aufstellen bzw. gemeinsam erarbeiten.
- Über Folgen eines Verstoßes sprechen (Unterlassungs- und Vernichtungsanspruch sowie ggf. Anspruch auf Schadenersatz. Bei Straftaten auch Geld- oder Gefängnisstrafen möglich).
Wenn etwas passiert ist:
- Schnell für Transparenz sorgen. Einmal veröffentlichte Bilder sind nur zurücknehmbar, wen alle mithelfen.
- Alle Anwesenden auffordern, das Bild NICHT weiterzuverbreiten und zu löschen. Notfalls Konsequenzen aufzeigen (bspw. Ausschluss von der Freizeit o.ä.).
- Betroffene Eltern informieren.
- Ggf. mit dem Provider Kontakt aufnehmen und Bild melden.
- U.U. Kontakt zur Polizei bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen (Bloßstellung, Nötigung, Gewaltdarstellungen, Nacktfotos bei unter 14-Jährigen o.ä.).
Nachdem etwas passiert ist:
- Je nach Schwere des Vorfalls Nachsorge sicherstellen durch Eltern, Polizei, Beratungsstelle, Ärztin, Psycholog*in, Jugendamt etc.
- Mglw. ist hier ein individueller „Stufenplan“ sinnvoll, um je nach Einzelfall die entsprechenden Schritte einzuleiten.
- Möglich ist auch eine Beratung durch eine "insofern erfahrene Fachkraft" (InSoFa).
Beratung durch eine InSoFa (sofern nicht in eigenen Verband vorhanden)
04621-3053 722
tobias.morawietz@schleswig-flensburg.de
Tobi Morawietz, Kinder- und Jugendschutz des Kreises SL-FL
04621- 381122
Diakonische Beratungsstelle für allgemeine Lebensfragen (auch bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen)
04621-87 490
Telefondienst des ASD (Jugendamt) Kreis Schleswig-Flensburg